Erklärung zur Barrierefreiheit
Der hebis-Verbund ist bemüht, seine Website im Einklang mit folgenden Normen und Standards barrierefrei zugänglich zu machen:
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) vom 20. Dezember 2004) .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Im Sinne der oben genannten Normen und Standards gilt das Webangebot als eingeschränkt zugänglich.Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.09.2021 durchgeführten Selbstbewertung mit Unterstützung durch Dritte.
Folgende Einschränkungen in der Barrierefreiheit liegen vor:
- Fehlende Alternativtexte bei Grafiken und Symbolen
- Links können unverständlich sein.
- Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
- Interaktive Elemente (Dialogfenster und Formularelemente) sind nicht barrierefrei bedienbar.
- Einschränkungen der Tastaturbedienbarkeit und des Tastaturfokus
- Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
Begründung
Die Website https://hds2test.hebis.de/ubgi/ basiert im Wesentlichen auf der Open-Source-Software VuFind, die nicht barrierefrei vorliegt; die Entwicklung des Angebots hat ihren Ursprung bereits 2017. Die Einhaltung der Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung würden derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.Maßnahmen
Der Webauftritt wird an die Anforderungen zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Mit der Übernahme einer in Aussicht gestellten barrierearmen Version der genutzten Open-Source-Software VuFind sowie der sukzessiven Abarbeitung identifizierter und dokumentierter Defizite und Mängel befindet sich das Angebot in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.Einschränkungen, die sich durch fehlende Kontraste ergeben, können durch die Funktion von Windows 10 „Hoher Kontrast“ (Einstellungen, Hoher Kontrast, bspw. Design Kontrast Weiß) behoben werden.
Die Seite ist bereits nach WCAG 2.1 mit einem responsiven Webdesign voll Reflow-kompatibel und lässt sich auf mobilen Endgeräten mit jeder Orientierung betrachten.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 01.09.2021.Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen erreichen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen per E-Mail unter: p2_fragen@dlist.uni-frankfurt.deWir sind darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen wenden.
Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Link zum Web-Auftritt